§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Der Anbieter ist verpflichtet, ein vom Kunden gebuchtes Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3.3. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
3.5. Die Reservierung wird erst gültig mit Eingang der Zahlung beim Anbieter. Die Zahlung einer Kaution ist obligatorisch. Die Höhe der Kautionszahlung ist abhängig von der Mietdauer und der gebuchten Apartmentkategorie.
3.6. Der gesamte Übernachtungspreis wird, abzüglich geleisteter Anzahlung, mit Ablauf der Frist für eine kostenfreie Stornierung fällig.
3.7. Der Mieter ermächtigt den Anbieter unwiderruflich, alle Kosten, die aus der mietweisen Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters von der, von dem Mieter vorgelegten oder benannten, Kreditkarte abzubuchen.
3.8. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
3.9. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Gast mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Gast neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter.
3.10. Gerät der Gast mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Schweizer Zentralbank verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.